Cookies helfen uns unsere Dienstleistungen anzubieten. Wenn Sie unsere Dienstleistungen nutzen, sind Sie damit einverstanden.
Eintrittskarten berechtigen zu einem einmaligen Eintritt während der Sommersaison 2026.
Erwachsener: ab dem vollendeten 18. Lebensjahr
Ermäßgungsberechtigter:
Kind: ab dem 6. bis zum 15. Geburtstag